Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)

Mit der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO), in Kraft seit 30. April 2005, hat Österreich zwei EG-Richtlinien umgesetzt. Neben Regelungen bzgl der Sammlung und Behandlung von Altgeräten wird besonders ihrer Wiederverwendung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Weitergabe von EAG an Reparaturbetriebe und Weiternutzer verlängert nicht nur deren Lebenszyklus, sondern sichert darüber hinaus Arbeitsplätze und damit die Wertschöpfung in Österreich. Die EAG-VO wurde zuletzt 2011 novelliert.